Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 22.10.2010

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   VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10   

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https://dejure.org/2011,3312
VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2011,3312)
VG Köln, Entscheidung vom 06.07.2011 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2011,3312)
VG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2011,3312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Veranlagung zur Zahlung einer Kulturförderabgabe in Form einer Satzung der Stadt Köln; Erhebung einer Kulturförderabgabe in Form einer Satzung als örtliche Aufwandsteuer; Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bettensteuer zur Kölner Kulturförderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kulturförderabgabe in der Domstadt rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kulturförderabgabe" für Beherbergungsbetriebe rechtmäßig - Bettensteuer ist zulässige örtliche Aufwandsteuer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11408/10

    Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Da der Grundbedarf "Wohnen" bereits regelmäßig durch die Nutzung eigenen oder angemieteten Wohnraums abgedeckt wird, stellt die Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb typischerweise einen Aufwand dar, der über den Grundbedarf hinausgeht, vgl. auch die ausführliche und überzeugende Begründung des OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011 - 6 C 11408/10 -, Seite 8 f., (n. v.) und - 6 C 11337/10 -, juris-Dokumentation, Rnr. 25 ff.

    Dies ist bei der Erhebung von Steuern gerade nicht der Fall, so dass sich Rückschlüsse im Hinblick auf die Erhebung einer Aufwandsteuer für beruflich veranlasste Übernachtungen aus den von der Klägerin zitierten Urteilen nicht ziehen lassen, vgl. auch OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 13 der Urteilsabschrift bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 37.

    Entscheidend ist vielmehr, ob nach einer Gesamtbewertung wesentliche Unterschiede zwischen den Steuern bestehen, so auch OVG Rhld- Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 15 bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 43, m. w. N.

    Zudem unterscheidet sie sich in der Art der Erhebungstechnik wesentlich von der Umsatzsteuer, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - juris-Dokumentation, Rnr. 29 ff., m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung; OVG Rhld.- Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 17 der Urteilsabschrift bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 53.

    Vielmehr stehen sich zwei steuerrechtliche Regelungen gegenüber, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen, vgl. OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 22 f. bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 67.

    Doch selbst wenn man davon ausgeht, dass der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG durch die Erhebung der Kulturförderabgabe berührt ist, wäre der Eingriff gerechtfertigt, weil er der hinreichenden finanziellen Ausstattung der Beklagten und damit dem Allgemeinwohl dient und nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt, vgl. OVG Rhld.-Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 24 der Urteilsabschrift bzw. Rnr. 70.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    An den Gleichartigkeitsbegriff des Art. 105 Abs. 2a GG seien jedenfalls keine strengeren Anforderungen zu stellen als an den traditionellen Gleichartigkeitsbegriff, BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 84, zur Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Überlingen.

    Bei der Prüfung der Gleichartigkeit ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der steuerbegründende Tatbestand sich in Gegenstand, Bemessungsgrundlage, Steuermaßstab, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 75, BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 1983, a. a. O..

    Hinsichtlich letzterem gilt dies umso mehr, als es bei anderer Betrachtungsweise für den Satzungsgeber problemlos möglich wäre, allein durch Änderung des Steuermaßstabes, z.B. durch die Einführung pauschaler Steuersätze, die Gleichartigkeit zu vermeiden, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 1983, a. a. O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Soweit in besonderen Fallkonstellationen zweifelhaft ist, ob eine Kulturförderabgabe erhoben werden kann, weil z.B. die Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erfolgt oder die Übernachtung selbst ausschließlich und unmittelbar der Einkommenserzielung dient, nimmt dies der Kulturförderabgabe nicht den Charakter einer Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, sondern ist im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit der Satzung bzw. der jeweiligen Veranlagung zur Kulturförderabgabe zu prüfen, vgl. insoweit: BVerfG, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 48 ff.; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, juris-Dokumentation, Rnr. 47 (jeweils zur Maßgeblichkeit des Steuermaßstabes für die Beurteilung einer Steuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG).

    Zudem unterscheidet sie sich in der Art der Erhebungstechnik wesentlich von der Umsatzsteuer, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - juris-Dokumentation, Rnr. 29 ff., m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung; OVG Rhld.- Pfalz, Urteile vom 17. Mai 2011, a. a. O., Seite 17 der Urteilsabschrift bzw. juris-Dokumentation, Rnr. 53.

    Eine einfachgesetzliche oder verfassungsrechtliche Bestimmung, die es gebietet, Datenmaterial zur Bestimmung der Höhe des Steuersatzes zu sammeln und in einem Abwägungsprozess zu gewichten, gibt es nicht, OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, juris-Dokumentation, Rnr. 49; a. A. VG Köln, Urteil vom 04. Apri 2007 - 23 K 3883/06 - (n. v.) und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 06. Oktober 2010 - 2 K 5024/09 -, juris-Dokumentation, Rnr. 100.

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Eine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung wird nicht vorausgesetzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 -, NVwZ 2009, 1437 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 15.

    Ob die Kosten hierfür und damit der besteuerte Aufwand ggf. von einer juristischen Person übernommen werden, spielt hingegen keine Rolle, denn es ist unerheblich, von wem und mit welchen Mitteln der Aufwand finanziert wird, BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 15 f.

    § 2 KFA-Satzung kann jedoch verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass nur der Aufwand für solche Übernachtungen besteuert werden soll, der über den Grundbedarf der allgemeinen Lebensführung hinausgeht, zum Gebot der verfassungskonformen Auslegung von Rechtsnormen siehe BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 23 m. w. N.

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Bei der Prüfung der Gleichartigkeit ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der steuerbegründende Tatbestand sich in Gegenstand, Bemessungsgrundlage, Steuermaßstab, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 75, BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 1983, a. a. O..

    Die Gesetzgebungsbefugnis ist dann eingeschränkt, wenn ein Gesetzgeber in die Sachkompetenz des anderen Gesetzgebers eingreift, indem entweder durch die Erhebung einer Steuer mit Lenkungszweck oder durch eine eigene Sachregelung ein Widerspruch zu den Regelungen des anderen Gesetzgebers entsteht, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 56 ff. und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 98, 265 , juris-Dokumentation, Rnr. 162.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Maßgeblich ist in diesen Fällen ebenfalls, dass der Aufwand unmittelbar dafür erbracht wird, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen bzw. es sich um Kosten der gewerblichen Tätigkeit handelt, OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995 - 22 A 2104/94 -, NWVBl. 1996, 15 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 9; Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 8; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, KStZ 2005, 98 f., juris-Dokumentation, Rnr. 18.

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00

    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person;

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass bei indirekten Aufwandsteuern wie der Vergnügungssteuer auf die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten der Erhebung nicht entgegensteht, dass der Betreiber der Spielgeräte als Steuerpflichtiger eine juristische Person ist, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1995 - 22 A 2104/94

    Erhebung von Hundesteuer; Zuchtzwecke; Zwinger; Einzelsteuer; Tierschutz

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Maßgeblich ist in diesen Fällen ebenfalls, dass der Aufwand unmittelbar dafür erbracht wird, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen bzw. es sich um Kosten der gewerblichen Tätigkeit handelt, OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995 - 22 A 2104/94 -, NWVBl. 1996, 15 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 9; Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 8; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, KStZ 2005, 98 f., juris-Dokumentation, Rnr. 18.

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 f., juris-Dokumentation, Rnr. 3, m. w. N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1/07 -, NVwZ 2008, 91 f., juris-Dokumentation, Rnr. 12 m. w. N.

    Maßgeblich für die Entscheidung war der Gesichtspunkt, dass die Haltung des Diensthundes in dem dort zu entscheidenden Fall deshalb keine Angelegenheit der persönlichen Lebensführung war, sondern die Erfüllung einer Dienstpflicht, weil die Entscheidung, einen Diensthund zu erwerben und zu halten nicht der Kläger, sondern der Dienstherr traf und der Kläger zur Betreuung des Hundes zu Hause dienstlich verpflichtet war, Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1/07 -, NVwZ 2008, 91 f., juris-Dokumentation, Rnr. 15.

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
    Die Gesetzgebungsbefugnis ist dann eingeschränkt, wenn ein Gesetzgeber in die Sachkompetenz des anderen Gesetzgebers eingreift, indem entweder durch die Erhebung einer Steuer mit Lenkungszweck oder durch eine eigene Sachregelung ein Widerspruch zu den Regelungen des anderen Gesetzgebers entsteht, BVerfG, Urteil vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 -, BVerfGE 98, 106 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 56 ff. und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 98, 265 , juris-Dokumentation, Rnr. 162.
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - 14 A 1569/03

    Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebs,

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 14a A 1400/10

    Begründetheit einer Berufung aufgrund von Zweifeln an der einem Steuerbescheid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1989 - 4 A 698/84
  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 2 K 5024/09

    Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit,

  • VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746

    Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt

  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der

  • OVG Berlin, 15.02.1994 - 5 S 70.93
  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung

    Einer solchen wesentlichen Einschränkung unterliegt die Erhebung der Umsatzsteuer hingegen nicht (vgl. VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 104; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 110; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 109).

    Neben den vom Beklagten auf den Seiten 12 f. seiner Einspruchsentscheidung dargestellten Unterschieden in der Erhebungstechnik besteht ein gravierender Unterschied darin, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" handelt, die grundsätzlich auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben wird, während die Tourismusabgabe als "Einphasen-Aufwandsteuer" ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe einsetzt und strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 48; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 49; VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 105; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 111; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 110).

    Wollte man das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu wechselseitigem bundesfreundlichen Verhalten auch auf eine Aufwandsteuer der vorliegenden Art anwenden, würde den Ländern die Möglichkeit genommen, Steuerausfälle, die durch Senkung oder gar Abschaffung von Steuern durch den Bund entstehen, im Rahmen ihrer Regelungskompetenzen zur Finanzierung ihrer Haushalte auszugleichen (VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 118 ff.; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 127; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 126; vgl. aber auch - zu einem anderen Prüfungsmaßstab, nämlich zur Genehmigungsfähigkeit der "Satzung über die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Landeshauptstadt München" vom 23. Juni 2010 gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 [GVBl 1993, 264], zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 [GVBl 2010, 66] - VG München, Urteil in ZKF 2011, 261, juris Rz 74 ff., und Bayerischer VGH , Urteil vom 22. März 2012 4 BV 11.1909, Rz 45 ff., die die Auffassung vertreten, dass mit der Steueränderung des Bundes eine geringere steuerliche Belastung von Übernachtungen habe erreicht werden sollen, die Satzung dazu im Widerspruch stehe und insofern ein steuerlicher Regelungskonflikt bestehe, durch den die steuerlichen Interessen des Staates beeinträchtigt werden, so dass eine "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Satz 3 KAG gegeben sei, die - auch ohne einen Verstoß gegen höherrangiges Recht - ein selbständiger Grund für die Versagung der Genehmigung sei).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Heranziehung zur Tourismusabgabe die Beherbergungsbetreiber in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsausübungsfreiheit beeinträchtigt (vgl. dazu VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 133 ff.), ist dieser Eingriff durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls - die Ausstattung des Landes Bremen bzw. der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit den für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Mitteln - gerechtfertigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 70 m.w.N.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 71 m.w.N.; FG Hamburg, Beschluss in EFG 2013, 961, juris Rz 61 ff.).

  • OVG Thüringen, 17.08.2011 - 3 EN 1514/10

    Kommunale Steuern; Überprüfung einer "Kulturförderabgabe" im Rahmen vorläufigen

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Kulturförderabgabe und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Kulturförderabgabe dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Bei dem in Rede stehenden Abgabensatz von 5 % dürfte die genannte Schwelle nicht erreicht sein (vgl. auch VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 137 ff. und 151; Scholz/Moench, "Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von kommunalen "Kulturförderabgaben" am Beispiel der geplanten Satzung der Stadt Köln" vom 19. März 2010, S. 53).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG, Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG, Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW).

  • OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11

    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der W iderspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG, Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG, Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW).

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Dies hat das VG Köln in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - betreffend die Ler Kulturförderabgabe im einzelnen ausgeführt; die Kammer teilt diese den Beteiligten bekannte Auffassung und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des VG Köln, VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O., juris Rdn. 39-55, die für die Satzung der Beklagten in gleicher Weise gelten.

    Insoweit hat das VG Köln in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O., juris Rdn. 59-88 - zur gleichgelagerten Frage bei der Ler Kulturförderabgabe folgendes ausgeführt:.

    Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 97-105 - folgendes ausgeführt:.

    Das VG Köln hat zu demselben Einwand in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 114-124 - folgendes ausgeführt:.

    ebenso VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 127-132.

    ebenso VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 145-146.

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Dies hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - betreffend die Ler Kulturförderabgabe im einzelnen ausgeführt; die Kammer teilt diese den Beteiligten bekannte Auffassung und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des VG KÖLN, VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O., juris Rdn. 39-55, die für die Satzung der Beklagten in gleicher Weise gelten.

    Insoweit hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O., juris Rdn. 59-88 - zur gleichgelagerten Frage bei der Ler Kulturförderabgabe folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 97-105 - folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat zu demselben Einwand in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 114-124 - folgendes ausgeführt:.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 127-132.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 145-146.

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2350/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Ebenso wenig verstößt die Erhebung einer Steuer von 5% auf die Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Hinblick auf die Herabsetzung des Steuersatzes für die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl I 2009, 3950) gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu bundetreuem Verhalten, vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 2 K 543/15 - (bisher nicht veröffentlicht), wonach auch eine "Übernachtungssteuer" in Höhe von 7, 5 % nicht gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstößt.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14

    Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung;

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erhebung einer Übernachtungsteuer auch von juristischen Personen des Privatrechts (vgl. VG Köln, Urteil vom 6.7.2011 - 24 K 6736/10 - juris Rn. 85 ff.; VG Düsseldorf, Urteile vom 2.12.2011 - 25 K 187/11 - juris Rn. 91 ff. und - 25 K 342/11 - juris Rn. 90 ff.).
  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 1845/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Ebenso wenig verstößt die Erhebung einer Steuer von 5% auf die Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Hinblick auf die Herabsetzung des Steuersatzes für die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl I 2009, 3950) gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu bundetreuem Verhalten, vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 2 K 543/15 - (bisher nicht veröffentlicht), wonach auch eine "Übernachtungssteuer" in Höhe von 7, 5 % nicht gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstößt.
  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 6324/16

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Ebenso wenig verstößt die Erhebung einer Steuer von 5% auf die Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Hinblick auf die Herabsetzung des Steuersatzes für die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl I 2009, 3950) gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu bundetreuem Verhalten, vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 2 K 543/15 - (bisher nicht veröffentlicht), wonach auch eine "Übernachtungssteuer" in Höhe von 7, 5 % nicht gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstößt.
  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2369/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Ebenso wenig verstößt die Erhebung einer Steuer von 5% auf die Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Hinblick auf die Herabsetzung des Steuersatzes für die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl I 2009, 3950) gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung bzw. die Pflicht zu bundetreuem Verhalten, vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 2 K 543/15 - (bisher nicht veröffentlicht), wonach auch eine "Übernachtungssteuer" in Höhe von 7, 5 % nicht gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstößt.
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Rechtsprechung
   VG Köln, 22.10.2010 - 24 K 6736/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,82157
VG Köln, 22.10.2010 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2010,82157)
VG Köln, Entscheidung vom 22.10.2010 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2010,82157)
VG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 24 K 6736/10 (https://dejure.org/2010,82157)
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